Erbrecht

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Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz

Die Kanzlei Pastori & Kollegen, mit Standorten in Frankfurt am Main, Rom und Florenz, hat sich herausragende Kompetenzen im italienischen und deutschen Erbrecht erarbeitet und ist in der Lage, ihre Mandanten in allen Phasen internationaler Erbfälle bis zum Abschluss der Erbschaftsangelegenheiten zu begleiten. 
In Deutschland wird die Erbfolge über ein gerichtliches Verfahren abgewickelt, welches die Erteilung eines Erbscheins vorsieht, der die Erben während der gesamten Erbschaftsangelegenheit legitimiert. In Italien hingegen erfolgt der Nachweis der Erbenstellung durch notarielle Beurkundung, in Form einer öffentlich beglaubigten Notorietätsurkunde. Unsere Anwälte für Erbrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz verfügen über die Professionalität und die Leidenschaft, den Mandanten mit äußerster Sorgfalt zu betreuen.

Änderungen im italienischen Erbrecht

Für die Rechtsnachfolge ist in Italien künftig die EU-ErbVO einschlägig. Sie gilt nur für Erbfälle ab 17.08.2015. Mit dem Inkrafttreten wird diese Neuordnung des internationalen Erbrechts insbesondere für das Erbrecht nach italienischen Staatsangehörigen, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhebliche Veränderungen mit sich bringen.

Das italienische Erbrecht wird von folgenden Grundsätzen geprägt:

  • Erwerb der Erbschaft erst mit der Annahmeerklärung
  • Gesetzliches Erbrecht als Verwandtenerbrecht, Berufung kraft Repräsentation
  • Ausgestaltung des Pflichtteils als echtes Noterbrecht
  • Verbot des Erbvertrages und des gemeinschaftlichen Testaments
  • Ausgestaltung des Vermächtnisses als sog. Vindikationslegat

Erbschaftsverfahren in Italien und Deutschland

Die Kanzlei Pastori & Kollegen aus Frankfurt kann dabei auf eine langjährige Erfahrung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zurückgreifen, die den Mandanten – auch dank des perfekt zweisprachigen Teams – ermöglicht, sämtliche Handlungen und Erbschaftsverfahren sowohl in Deutschland als auch in Italien durchzuführen, ohne sich hierfür an einen anderen Ort begeben zu müssen. Die Kanzlei befasst sich auch mit den steuerlichen Belangen im Zusammenhang mit der Erbfolge durch die Zusammenarbeit mit den deutschen und italienischen Steuerbehörden (Finanzamt - Agenzia delle Entrate).

Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des internationalen Erbrechts:

  • Annahme der Erbschaft
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Erbschein
  • Grundbuchumschreibung von Immobilien infolge der Erbschaft
  • Zahlung der Erbschaftssteuer
  • Verwaltung des Nachlasses

Die Kanzlei Pastori & Kollegen zeichnet sich durch ein dynamisches Herangehen, eine durch mehrjährige fachspezifische Erfahrung bewährte Professionalität und einen schnellen Abschluss der Erbschaftsangelegenheiten aus.

Wenn Sie einen italienischen oder deutschen Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz suchen, ist Pastori & Kollegen die richtige Kanzlei für Sie!

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