Planen Sie den Kauf, Verkauf oder die Schenkung einer Immobilie in Italien an Ihr Kind?

Beachten Sie, dass in Italien Kauf- und Schenkungsverträge nur von einem Notar beurkundet werden können. Während der Kaufvertrag durch eine öffentliche Urkunde oder eine notariell beglaubigte Privaturkunde abgeschlossen werden kann, muss die Schenkung durch eine öffentliche Urkunde in Anwesenheit von zwei Zeugen vollzogen werden.

Um gut vorbereitet auf die Unterzeichnung des Kauf- oder Schenkungsvertrags zu sein, finden Sie hier eine Liste der notwendigen Dokumente, die die Vertragsparteien vorlegen müssen:

DOKUMENTE DER PARTEIEN:

  • Für natürliche Personen:
    • Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass), der aktuelle Wohnsitz muss immer mitgeteilt werden
    • Italienische Steuernummer
    • Wenn Sie nicht persönlich anwesend sind, sondern durch eine andere Person vertreten werden, das Original der notariellen Vollmacht
    • Heiratsurkunde, eventuelle Eheverträge oder Scheidungsurteil
  • Für juristische Personen:
    • Ausweisdokument des Geschäftsführers
    • Handelsregisterauszug der Gesellschaft
    • Eventuelle Beschlüsse zusammen mit der Delegation von Befugnissen

DOKUMENTE IN BEZUG AUF DIE IMMOBILIE:

  • Kopie der Herkunftsurkunde (z.B.: Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Teilungserklärung, gerichtlicher Übertragungsbeschluss etc.); wenn die Immobilie durch Erbschaft erworben wurde, zusätzlich zum Kaufvertrag des Verstorbenen, auch eine Kopie der Erbschaftsmeldung; falls die Erbschaft durch ein Testament geregelt ist, ist eine Kopie des Protokolls zur Veröffentlichung des Testaments erforderlich; wenn die Immobilie vom Verkäufer erbaut wurde, muss eine Kopie des Titels des Grundstücks vorgelegt werden, auf dem gebaut wurde.
  • Kopie der Baugenehmigungen für den Bau des Gebäudes (Baugenehmigung, Bauanträge auch in Form Bausünderamnestie), Kopie des Zertifikats der Bewohnbarkeit oder der Dokumentation, dessen Antrag belegt, vorzugsweise ein Bericht über städtebauliche und katasterrechtliche Konformität, erstellt von einem Geometer oder Ingenieur.
  • Im Falle der Übertragung von Grundstücken oder falls die zum Gebäude gehörende Fläche mehr als 5.000 Quadratmeter beträgt, Zertifikat über die städtebauliche Bestimmung
  • Wenn es sich um landwirtschaftlichen Boden oder eine nach „ex legge“ 431/98 vermietete Wohnung handelt, Dokumentation über eventuelle Vorkaufsrechte
  • Energieausweis (APE)
  • Auszug aus dem Sterberegister im Falle einer Erbschaft ohne Umschreibung der Erbschaftsannahme.

WEITERE DOKUMENTE:

  • Kopie der Zahlungsbelege der bereits bezahlten Beträge (z.B. Kopie der Überweisung oder des Bank- oder Verrechnungsschecks)
  • Daten des Immobilienmaklers, Kopie der ausgestellten Rechnungen und Kopie der Zahlungsbelege für die Provision
  • Kopie des Kaufvorvertrags

Die oben genannten Dokumente sind allgemein angegeben, zusätzliche Dokumente können je nach Schenkungs- und Kaufangelegenheit angefordert werden.