Gesellschafts- und Handelsrecht

Schreibtisch und Bücherregal pastori & kollegen

Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz

Die Kanzlei Pastori & Kollegen konnte sich spezifische Kompetenzen im deutschen und auch im italienischen Gesellschaftsrecht aneignen, so dass sie in der Lage ist, ihrer Mandantschaft eine hoch professionelle Rechtsberatung und Unterstützung in sämtlichen Entstehungs- und Lebensphasen des Unternehmens und der Gesellschaft zu bieten. Neben dem Gesellschaftsrecht verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrung im deutschen Handelsrecht, insbesondere in der Gesellschaftsgründung (Wahl der Gesellschaftsform, Eröffnung und Verlegung von Niederlassungen) und in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Unterstützung vor allem im Bereich des Forderungseinzugs in Deutschland für italienische Mandanten sowie des Forderungseinzugs in Italien für deutsche Unternehmen.

Forderungseinzug in Deutschland und Italien

Aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung und der wertvollen Kooperationen, auf die sie sich stützt, kann die Kanzlei Pastori & Kollegen außerdem sowohl in Italien als auch in Deutschland alle notwendigen notariellen Leistungen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft erbringen, sowie hoch spezialisierte Steuerberatung und Unterstützung in der Abwicklung des grenzübergreifenden Geschäftsverkehrs der Gesellschaft (Forderungseinzug in Deutschland, Forderungseinzug in Italien, Handelsvereinbarungen) anbieten.

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