Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main, Rom und Florenz für deutsches und italienisches Recht: Die Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei
Die Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main, Rom und Florenz Pastori & Kollegen ist seit vielen Jahren in Deutschland und Italien tätig und bietet sowohl deutschen als auch italienischen Mandanten in Deutschland und Italien wertvolle Unterstützung.
Die Stärke unserer Kanzlei liegt zweifellos in der notariellen Tätigkeit. Nach der Schließung der Notariate in den italienischen Generalkonsulaten in Deutschland ist die Kanzlei in der Lage, Kauf- und Verkaufsvollmachten, Kaufverträge und Abtretungsverträge in notarieller Form in italienischer Sprache zu erstellen.
Im Laufe der Jahre hat die Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main, Rom und Florenz Pastori & Kollegen auch eine hervorragende Erfahrung im italienischen und deutschen Erbrecht entwickelt und begleitet Kunden durch alle Phasen der internationalen Erbfolge bis zum Abschluss der Erbfolge.
Zu den Tätigkeiten im Bereich des Erbrechts gehören: Annahme der Erbschaft - Erbverzicht - Erbschaftserklärung - Europäischer Erbschein - Erbschein - Grundbuchanmerkung von Immobilien nach dem Erbfall - Zahlung von Erbschaftssteuern - Verwaltung von Erbschaftsvermögen.
Als ITKAM-Vertreter für Mittelitalien bietet die Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main, Rom und Florenz Pastori & Kollegen italienischen Unternehmen und Freiberuflern, die in Deutschland eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine GmbH gründen wollen, jede Art von Unterstützung an. Dank ihrer internationalen Ausrichtung und der wertvollen Zusammenarbeit ist die Kanzlei Pastori & Kollegen auch in der Lage, sowohl in Italien als auch in Deutschland alle notwendigen notariellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, hochspezialisierte Steuerberatung sowie Unterstützung bei der Verwaltung der grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen des Unternehmens (Inkasso in Deutschland, Inkasso in Italien, Handelsverträge) anzubieten.
Darüber hinaus leistet die Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main, Rom und Florenz Pastori & Kollegen umfassende Rechtshilfe in Strafsachen, sowohl durch Beratungstätigkeit als auch durch Unterstützung vor Gericht. Das Fachgebiet ist das Wirtschaftsstrafrecht mit besonderem Bezug zu Unternehmensdelikten.
Ein besonderer Schwerpunkt ist den verschiedenen Zweigen des Wirtschaftsstrafrechts gewidmet:
- Steuer- und Steuerstrafrecht
- Strafrecht zum Konkurs
- Die Haftung von Einrichtungen gemäß Gesetzesdekret 231/2001