Deutsche und Italienische Anwälte für Steuerrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz
Die Anwälte für Steuerrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz der Kanzlei Pastori & Kollegen, in Kooperation mit langjährigen und spezialisierten Partnern bieten Rechtsberatung und Steuerberatung aus einer Hand, sowohl in Deutschland als auch in Italien. Die Anwaltskanzlei berät und unterstützt zweisprachig Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen deutschen und italienischen Steuerangelegenheiten.
Steuerberatung in Italien & Deutschland
Unter die außergerichtliche Rechtsberatung und Steuerberatung fallen u.a. die Abgabe von Steuererklärungen, Einkommensteuererklärungen Modell UNICO, Erbschaftsteuererklärungen, die Unterstützung bei der Zahlung von Grundsteuern (IMU, TASI, IUC, ICI), die Abgabe von Absichtserklärungen und Erklärungen von innergemeinschaftlichen Erwerben 12 und 13, die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen, Handelsregisterauszüge und Grundbuchumschreibungen.
In dem delikaten Bereich des italienischen Steuerrechts führt die Unerfahrenheit oft zu kostspieligen Schwierigkeiten mit der Steuerbehörde. Diesbezüglich ist die Kanzlei Pastori & Kollegen auf die gerichtliche Vertretung in Steuersachen (Steuerfestsetzungen, Steuerbescheide, Pfändungen und Hypotheken) spezialisiert. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten in Italien und in Deutschland schon am Anfang der Streitigkeit gegenüber dem Finanzamt, der Gesellschaft Equitalia sowie Inkassounternehmen durch den Einsatz von erfahrenen und kompetenten Juristen sowie Steuerberatern, um den Rechtsstreit beizulegen.
Wenn Sie einen italienischen oder deutschen Anwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz suchen, ist Pastori & Kollegen die richtige Kanzlei für Sie!
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Vaia - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Steuerberater Roberto Tissino - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!